Haftungsausschluss
des Appartementhaus zur Europa-Therme für erbrachte Leistungen im Appartementhaus zur Europa-Therme in Bad Füssing.1.Vertragsverhältnis
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Appartementhaus zur Europa-Therme mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) mündlich oder schriftlich zustande. Eine einseitige Lösung des Gastaufnahmevertrages ohne Zustimmung des Hotels Appartementhaus zur Europa-Therme ist nicht möglich. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Gastes werden nicht anerkannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Appartementhaus zur Europa-Therme und gilt insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, und anderen Räumlichkeiten / Flächen des Appartementhaus zur Europa-Therme. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Appartementhaus zur Europa-Therme.
2.Preise
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Diese sind in der Auftragsbestätigung genannt. Es gelten unsere AGB – Zahlungs- und Stornofristen.
3.Rücktritt
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger, vom Appartementhaus zur Europa-Therme nicht zu vertretender Hinderungsgründe, behält sich das Appartementhaus zur Europa-Therme das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen. Erfolgt die Anreise nicht, ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis zu bezahlen abzüglich der vom Vermieter erbrachten Aufwendungen. Dies gilt auch bei einer vorzeitigen Abreise. Das Appartementhaus zur Europa-Therme ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen. Für alle Leistungen hat der Gast dem Appartementhaus zur Europa-Therme die Anzahl/Namen der Teilnehmer mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Gast nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmeranzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet und die vertraglich vereinbarten Konditionen finden automatisch auch für diese Teilnehmer Anwendung.
4.Service
Zu Händen des Gastes bestimmte Nachrichten-, Post- und Warensendungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns behandelt. Das Appartementhaus zur Europa-Therme übernimmt die Aufbewahrung auf Zeit, Zustellung und auf Wunsch gegen Entgelt, die Nachsendung derselben. Jedwede Haftung des Appartementhaus zur Europa-Therme für derartige Leistungen ist ausgeschlossen. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Appartementhaus zur Europa-Therme bewahrt die Sachen 6 Monate gem. gesetzlicher Regelungen auf, danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
5.Parkplatz
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Objektparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Appartementhaus zur Europa-Therme.
6.Sorgfaltspflicht
Das Appartementhaus zur Europa-Therme haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Appartementhaus zur Europa-Therme auftreten, wird sich das Appartementhaus zur Europa-Therme generell und auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von bisherigen Regelungen und den §§ 701 ff. BGB haftet das Appartementhaus zur Europa-Therme nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Appartementhaus zur Europa-Therme.
7.Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, territorial unüblicher Unwetter z.B. extremer Hagelschlag oder ähnliches) oder sonstiger, vom Appartementhaus zur Europa-Therme nicht zu vertretender Minderungsgründe oder das Appartementhaus zur Europa-Therme beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung, insbesondere solcher außerhalb der Einflußsphäre des Appartementhaus zur Europa-Therme behält sich das Appartementhaus zur Europa-Therme das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Gast ein Anspruch z.B. auf Schadensersatz zusteht.
8.Sonstige Schäden
Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem Appartementhaus zur Europa-Therme, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Appartementhaus zur Europa-Therme liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
9.An-/Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 12:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 9:30 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Appartementhaus zur Europa-Therme das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Appartementhaus zur Europa-Therme verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
10.Zahlungsfrist
Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt mit dem Zugang der 1.Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Appartementhaus zur Europa-Therme einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 € geschuldet.
11.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Appartementhaus zur Europa-Therme. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr nach Wahl des Appartementhaus zur Europa-Therme der Firmensitz bzw. der Ort des Appartementhaus zur Europa-Therme.
12.Allgemeines und salvatorische Klausel
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.

